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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RapiBag AG
  • VERTRAGSGEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
    Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der RapiBag AG („RapiBag“) und ihren Käufer („Käufer“) bezüglich sämtlicher Angebote, Lieferungen und Leistungen von RapiBag.
  • VERTRAGSABSCHLUSS, FORM
    RapiBag stellt dem Käufer ein schriftliches Angebot mit befristeter Gültigkeit („Angebot“) für Leistungen und Lieferungen inklusive Hinweis auf diese AGB zu. Wo diese Frist fehlt, gilt das Angebot maximal 14 Tage ab Versanddatum. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die RapiBag vom Käufer innerhalb gültiger Frist eine Auftragsbestätigung auf Basis des Angebots samt AGB („Bestellung“) erhält. Diese Auftragsbestätigung darf auch per email erteilt werden. Eine getätigte Bestellung kann vom Käufer nur mit schriftlicher Einwilligung von RapiBag geändert oder storniert werden. RapiBag stellt dem Käufer nach erfolgter Bestellung eine spezifizierte Lieferfrist zu. Das Liefergebiet umfasst die ganze Schweiz.
  • PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Insofern nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, Transport- bzw. Verpackungskosten. Sofern nicht explizit anderweitig auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen, ist die Zahlung für eine Bestellung innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Nach Ablauf dieser 20 Tage gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. RapiBag behält sich das Recht vor, bei Einleitung des Mahnverfahrens eine Pauschalgebühr von CHF 75 zu erheben. RapiBag behält sich das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme des ganzen Kaufpreises oder eines Teils davon zu liefern. Verrechnungen durch den Käufer sind ausgeschlossen.
  • RECHNUNGEN
    Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Waren zum Versand bereitgestellt sind. Die Lieferung RapiBag versendet standardgemäss Rechnungen via email. Dies dient dem Schutz der Umwelt und des Klimas und ermöglicht effiziente Prozesse. Auf Käuferwunsch versendet RapiBag die Rechnungen auch via Post, behält sich aber das Recht vor, hierfür eine Kostenpauschale von 25 Schweizer Franken in Rechnung zu stellen.
  • LIEFERUNG
    Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Waren zum Versand bereitgestellt sind. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gemäss der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist. Bei unplanmässigen Verzögerungen bemüht sich RapiBag den Käufer unverzüglich zu informieren. RapiBag erfüllt ihre Vertragspflicht ordnungsgemäss, solange eine Abweichung der vereinbarten Liefermenge nicht mehr als 10 % beträgt (Über- oder Unterlieferung) sowie die vereinbarte Grösse um nicht mehr als 5% abweicht. RapiBag behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu erbringen. Für Aufträge, bei denen der Kunde die Ware nicht innerhalb eines vorher vereinbarten Zeitrahmens abruft und die RapiBag die Ware über den vereinbarten Zeitraum einlagert, behält sich die RapiBag vor, eine Lagerpauschale von CHF 20 pro zusätzlichem angefangenen Monat pro Palette zu berechnen.
  • MÄNGELRÜGE
    Mängel sind unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware bei RapiBag schriftlich zu beanstanden. Der Beanstandung ist eine detaillierte Beschreibung der Mängel sowie die Rechnungskopie bzw. der Lieferschein beizulegen. Konnte ein Mangel trotz sofortiger sorgfältiger Prüfung erst später entdeckt werden, so ist ein solcher Mangel spätestens 2 Werktage nach Entdeckung ebenfalls mit detaillierter Beschreibung des Mangels und mit Beilage der Rechnungskopie bzw. des Lieferscheins zu beanstanden. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Meldung gemäss vorstehender Anforderungen, so erlöschen seine sämtlichen Ansprüche.
  • GEWÄHRLEISTUNG
    RapiBag hat bei Erhalt einer berechtigten Mängelrüge das Recht, nach ihrer Wahl die gelieferte Ware nachzubessern, Ersatz zu liefern, den Kaufpreis zu mindern, oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, sowie zu verlangen, dass der Käufer die mangelhafte Ware an RapiBag zurückschickt oder vernichtet. Diesbezügliche Kosten gehen zu Lasten von RapiBag. Mangelhafte Ware darf jedoch nicht unaufgefordert an RapiBag zurückgesandt werden.
  • HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Die maximale Haftung von RapiBag ist auf den Kaufpreis begrenzt. Andere Ansprüche des Käufers – unabhängig vom Rechtsgrund – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. RapiBag, ihre Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Für Lieferungsverzögerungen und Schäden aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, für welche RapiBag nicht einzustehen hat, namentlich für Verzögerungen/Ausfälle bei Lieferanten, Streik, behördlichen Massnahmen und Naturkatastrophen, übernimmt RapiBag keine Haftung. Sie informiert den Käufer jedoch umgehend über solche Ereignisse und gibt so rasch als möglich einen neuen Liefertermin bekannt.
  • DATENSCHUTZ
    Der Käufer bestätigt, die Datenschutzerklärung von RapiBag gelesen und verstanden zu haben (abrufbar unter Datenschutz). Er erklärt sich mit der Erhebung der Daten, ihrem Verwendungszweck und der Weitergabe gemäss dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
  • ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    Die vertraglichen und ausservertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und RapiBag unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luzern. RapiBag ist jedoch berechtigt, auch die Gerichte am (Wohn-)Sitz des Käufers anzurufen.
  • SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst weitgehend entspricht.
Meggen, im November 2016